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Reisebeschränkungen und Visabeschränkungen für Indien COVID-19

Unbeschadet der derzeit geltenden Visabeschränkungen tritt ab dem 18. März 2020 ab 12:00 Uhr GMT auch die folgende Reisebeschränkung in Kraft.

    • Der gesamte ankommende Reiseverkehr an jedem der 107 Einwanderungskontrollposten, zu denen alle Flughafen-ICPs, alle Seehafen-ICPs, alle Landhafen-ICPs, alle Bahnhafen-ICPs und alle Flusshafen-ICPs gehören, ist im Hinblick auf die Ausbreitung von COVID verboten -19. 
      Von dieser Ablehnung ausgenommen sind Fahrzeuge/Züge, die Waren zum Umtausch oder grundlegende Produkte und Materialien befördern, ebenso wie ihr Team, ihr Fahrer, ihr Assistent, ihre Reinigungskraft usw., sofern sie vom klinischen Personal umfassend auf COVID-19 untersucht werden.
    • Alle Reisenden aus der Europäischen Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen). , Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden), der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz), der Türkei und dem Vereinigten Königreich wurde die Einreise nach Indien von einem der Land-/Luft-/Seehafen-ICPs aus untersagt. Diese Einschränkung tritt am 18. März 2020 um 12:00 Uhr GMT im Hafen der ersten Abfahrt in Kraft und bleibt bis auf weiteres bestehen. Es handelt sich um eine vorübergehende Maßnahme.

 

Es gelten die unten aufgeführten früheren Visabeschränkungen.

    • Alle aktuellen Visa, die Staatsangehörigen eines Landes ausgestellt werden, mit Ausnahme derjenigen, die Diplomaten, Inhabern offizieller Reisepässe, Personen in UN-/internationalen Organisationen, Personen im Arbeitsverhältnis, Projektvisa und Personen, die das Flugpersonal von Linienfluggesellschaften betreiben und noch nicht nach Indien eingereist sind, ausgestellt wurden. sind aufgrund von COVID-19 wef 1200 GMT vom 13. März 2020 bis 17. Mai 2020 ausgesetzt. 
    • Ausländer, die sich in Indien aufhalten und deren Visum gültig ist. Für die Verlängerung/Umwandlung usw. ihres Visums oder die Gewährung eines konsularischen Dienstes müssen sie sich über das e-FRRO-Modul an das nächstgelegene FRRO/FRO wenden. Außerdem können alle Antragsteller das Indien-Visum über die FRRO/FRO-Services-Website/Mobile-App verlängern.
    • Ausländer mit OCI-Karten. Die OCI-Karte ist in Indien gültig.
    • Die visumfreie Reisemöglichkeit für Inhaber einer OCI-Karte bleibt bis zum 17. Mai 2020 bestehen. Sie tritt am 13. März 2020 um 12:00 Uhr GMT am Abgangshafen eines jeden Ausländers für die Weiterreise nach Indien in Kraft.
    • Wenn Ausländer (einschließlich OCI-Karteninhaber) Ausländer sind, die im Notfall nach Indien reisen müssen. dann brauchen sie ein neues Visum. Und können sich für ein neues Visum an die nächstgelegene Indien-Mission wenden.
    • Der internationale Verkehr über Landgrenzen wird auf ausgewiesene Einwanderungskontrollstellen beschränkt, die von MHA VD OM benachrichtigt wurden. Nr.25022/12/2017-EMD vom 14. März 2020.

 

Obligatorische Einhaltung der Reisehinweise des Ministeriums für Gesundheit und Familienfürsorge der Regierung. von Indien.

    • Reisende, die aus Afghanistan, den Philippinen oder Malaysia nach Indien reisen, können die Vorteile der Visa-Dienste nicht sofort nutzen. aus diesem Grund wird kein einziger Flug von diesen Ländern nach Indien nach 1500 Stunden indischer Standardzeit (IST) starten. Die Fluggesellschaft wird dies am Hafen des vorbereitenden Abflugs anwenden. Diese Anweisung wird vorübergehend umgesetzt. und gilt bis zum 31. März 2020
    • Reisende aus dem besuchten Italien oder der Republik Korea, die nach Indien einreisen möchten, benötigen eine Bescheinigung über einen negativen Test auf COVID-19 durch die zuständigen, von der Gesundheitsbehörde dieser Länder zugelassenen Labore. Dies ist Vollstreckung seit 00:00 Uhr. vom 10. März 2020 und ist eine vorübergehende Maßnahme, bis die Fälle von COVID-19 abklingen.
    • Alle ankommenden Reisenden, einschließlich indischer Staatsangehöriger, die nach dem 15. Februar 2020 aus China, Italien, Iran, der Republik Korea, Frankreich, Spanien und Deutschland zurückkehren oder diese besucht haben, müssen für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen unter Quarantäne gestellt werden. Dies kann ab dem 13. März 2020 um 1200 GMT im Abfahrtshafen in Kraft treten.          
    • Alle Reisenden aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Oman und Kuwait werden für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen unter obligatorische Quarantäne gestellt, die ab dem 18. März 2020 um 12:00 Uhr GMT im Hafen der ersten Abreise in Kraft tritt.
    • Ankommenden Reisenden, darunter auch indischen Staatsangehörigen, wurde empfohlen, Ihre Touristenreise zu meiden. und werden darüber informiert, dass sie bei ihrer Ankunft in Indien für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen unter Quarantäne gestellt werden können.
    • Es wird dringend empfohlen, von Reisen nach China, Italien, Iran, der Republik Korea, Japan, Frankreich, Spanien und Deutschland abzusehen. Für indische Staatsangehörige.
    • Bei gesundheitsbezogenen Fragen können sich Menschen rund um die Uhr an die Hotline des Ministeriums für Gesundheit und Familienfürsorge wenden (+91-11-23978046) oder eine E-Mail an ( [email protected] ) senden.

 

Zwingende Einhaltung der Reise- und Visabeschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 durch den Generaldirektor für Zivilluftfahrt, die von allen indischen und ausländischen Linienfluggesellschaften einzuhalten ist, die internationale Lufttransporte von/nach Indien durchführen.

    • Alle internationalen Flüge wurden von der Regierung bis zum 17. Mai 2020 ausgesetzt. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für internationale Frachtoperationen und Flüge, die speziell von der DGCA genehmigt wurden.
    • Nach 00:01 Uhr GMT vom 22. März 2020 (05:30 Uhr Indian Standard Time (IST) vom 22. März 2020) dürfen keine planmäßigen internationalen kommerziellen Passagierflugzeuge von einem ausländischen Flughafen zu einem Flughafen in Indien fliegen. Diese Anweisungen bleiben bis zum 3. Mai 2020, 18:30 Uhr GMT, in Kraft.
    • Für die Landung solcher Verkehrsflugzeuge in Indien wird voraussichtlich eine maximale Reisezeit von 20 Stunden veranschlagt.
    • Daher ist es internationalen kommerziellen Passagierflugzeugen nach dem 22. März 2020 um 20:01 Uhr GMT (01:31 Uhr IST vom 23. März 2020) nicht mehr gestattet, ihre Passagiere auf indischem Boden (Ausländer oder Inder) auszusteigen.
    • Alle Reisenden, die von der indischen Regierung in früheren Reisehinweisen ordnungsgemäß identifizierte von COVID-19 betroffene Länder besucht haben und diese Länder am oder nach dem 15. Februar 2020 besucht haben; und die im Folgenden noch einmal erwähnt werden: – China, Iran und die EU, das EU-Freihandelsabkommen, die Türkei, das Vereinigte Königreich (von wo aus Passagieren die Einreise aus Afghanistan, den Philippinen und Malaysia nach Indien verboten wurde (in Kraft seit dem 17. März)) bleiben in Kraft und Nr Eine internationale Linienfluggesellschaft muss diese Passagiere auf indischem Boden befördern oder aussteigen lassen.

 

Die indische Regierung könnte bald eine Lockerung wichtiger Reisen einleiten

Die indische Regierung erwägt bald eine Lockerung des notwendigen Reiseverkehrs, um die Wirtschaft aufrechtzuerhalten.
Die Regierung arbeitet mit politischen Entscheidungsträgern zusammen, um die garantierte Zeit zu verkürzen oder zu erleichtern, indem strenge Überprüfungen und Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt werden, um den Aufwand auf ein Minimum zu beschränken.

Demnächst müssen alle ausgewählten ausländischen Staatsangehörigen (die in das Land einreisen dürfen) Folgendes vorlegen:

  • Reisende erhalten zunächst ein neues Visum von indischen Auslandsvertretungen. Und Sie können Informationen zum indischen Visum erhalten . 
  •  Ein ärztliches Attest, das von einer Gesundheitsbehörde des Aufenthaltslandes nicht mehr als 72 Stunden vor dem Reisedatum ausgestellt wurde und bescheinigt, dass sie nicht positiv auf COVID-19 getestet wurden.
  • Der zweite Test bei der Ankunft in Indien erfolgt auf eigene Kosten und unterliegt ebenfalls einer kurzen Quarantäne, bis das Testergebnis vorliegt.
  • Nachweis einer Versicherungspolice, aus der hervorgeht, dass der Mindestbetrag der Krankenversicherung nicht weniger als 60.000 USD beträgt.
  • Quarantäne Maßnahmen
    • Bei der Ankunft unterliegen die Passagiere einer 14-tägigen obligatorischen Quarantäne, wenn sie positiv auf die Erkrankung getestet werden.