Beantragen Sie ein e-Visum für Indien

Länder, die von der Visumpflicht für Indien befreit sind

Um Indien zu besuchen, benötigen Sie ein Visum. Sie können Ihr Visum bei der indischen Diplomatischen Vertretung beantragen oder direkt hier für Ihr indisches E-Visum ein indisches Visum beantragen . Die Visabestimmungen für Besucher variieren von Landkreis zu Landkreis. Es wird empfohlen, dass Touristen, die Indien besuchen möchten, bestätigen müssen, ob sie ein vorab vereinbartes Visum, ein Visum bei der Ankunft benötigen oder zu einem von der Visumpflicht befreiten Land gehören.

Indien bietet den Bürgern folgender Länder visumfreie Einreise:

  • Bhutan
  • Malediven (Bis zu 90 Tage Aufenthalt)
  • Nepal

Hinweis: Bürgern dieser Nationen wird die visumfreie Einreise nach Indien angeboten, wenn sie nicht aus China einreisen. Staatsbürger Nepals und Bhutans können in Indien ohne Aufenthaltsbeschränkung leben und arbeiten.

Indien stellt NUR japanischen Staatsbürgern ein Visum bei der Ankunft zur Verfügung. Die Gültigkeitsdauer dieses Visums beträgt bis zu 30 Tage. Das Visum wird nur erteilt, wenn die Person nicht bangladeschischer oder pakistanischer Herkunft ist.

Visumbefreiung für Personen indischer Herkunft.

Eine PIO-Karte (Person of Indian Origin) ermöglicht visumfreies Reisen und bietet dem Karteninhaber mehrere Vorteile. Die indische Regierung verfügt über ein umfassendes Programm für Personen indischer Herkunft – das so genannte „PIO Card Scheme“. Im Rahmen dieses Programms wären Personen indischer Herkunft bis zur vierten Generation (Urgroßeltern), die auf der ganzen Welt ansässig sind, berechtigt, es sei denn, sie sind keine Staatsbürger der folgenden Nationen:

  • Bangladesch
  • Bhutan
  • China
  • Nepal
  • Pakistan
  • Sri Lanka

Berechtigung zur PIO-Karte

Ein ausländischer Staatsbürger (der nicht aus Bangladesch, Pakistan oder einem anderen Land stammt, wie von der Zentralregierung von Zeit zu Zeit festgelegt) kann Anspruch auf eine PIO-Karte haben, wenn:

  • Der Kandidat besaß zu jeder Zeit einen indischen Pass.
  • Der Kandidat oder einer seiner Eltern oder Großeltern oder Urgroßeltern wurde in Indien geboren und hatte seinen ständigen Wohnsitz im Sinne des Government of India Act von 1935 und in anderen Gebieten, die Teil Indiens wurden, sofern keiner von ihnen zu irgendeinem Zeitpunkt Teil Indiens wurde Staatsangehörige eines der oben genannten Länder.
  • Der Kandidat ist der Ehegatte eines indischen Staatsbürgers oder einer Person indischer Herkunft, die unter (i) oder (ii) oben aufgeführt ist.