Beantragen Sie ein e-Visum für Indien

Schutz- und Sperrgebiete in Indien und Schutzgebietsgenehmigung (PAP)

Wenn Sie planen, als Einwanderer nach Indien zu reisen, müssen Sie mehrere Fachgebiete kennen, um den Einwanderungsprozess zu unterstützen.  Für die Einreise in das Land zu Reise-, Studien- oder Arbeitszwecken ist ein indisches Visum erforderlich.

Was ist das Sperr- oder Schutzgebiet in Indien?
Es gibt bestimmte Orte/Regionen in Indien, die als  Sperr- oder Schutzgebiete ausgewiesen sind  , zu denen der Zugang eingeschränkt ist und eine Sondergenehmigung erforderlich ist. Visumantragsteller, die ein Sperr-/Schutzgebiet besuchen möchten, müssen ein zusätzliches Formular ausfüllen. Die Bearbeitung solcher Anträge kann bis zu 15 Tage dauern, in manchen Fällen sogar länger.

Geschützte/beschränkte Gebietsgenehmigung für Indien
Das Ausländergesetz (Schutzgebietsgesetz) verlangt, dass der nicht-indische Staatsbürger eine Schutzgebietsgenehmigung (PAP) erhält, um bestimmte Gebiete in Indien zu besuchen. Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Liste der eingeschränkten/geschützten Gebiete ist wie folgt

  • Ganzer Bundesstaat Nagaland
  • Sikkim
  • Einige Teile der Bundesstaaten Manipur
  • Mizoram
  • Uttaranchal
  • Jammu und Kaschmir
  • Rajasthan
  • Himachal Pradesh

Allgemeine PAP-Anforderungen

  • Reisen Sie mit einem registrierten Reisebüro.
  • Reisen Sie in einer Gruppe von mindestens 2 Personen
  • Das PAP hat eine Laufzeit von 10 Tagen, mit der Möglichkeit, es um weitere 7 Tage zu verlängern. Normalerweise kümmert sich das von Ihnen beauftragte Reisebüro um das PAP.

Darüber hinaus benötigen nicht-indische Staatsbürger eine Sperrgebietsgenehmigung (Restricted Area Permit, RAP), um das Unionsterritorium der Andamanen- und Nikobareninseln sowie Teile des Bundesstaates Sikkim zu besuchen

Die Befugnis zur Erteilung dieser Genehmigung liegt beim Innenministerium. Solche Einschränkungen werden aus Sicherheitsgründen verhängt.

Leh-Sabo-Digar, La-Digar-Labab-Kanguru, Gampa-Tangar (Nur für Trekking, das von zugelassenen Reiseveranstaltern durchgeführt und von Personal der Staatspolizei begleitet wird).

Gesundheitsverordnung

(A) Für die Einreise nach Indien: –
Jede Person, egal ob Ausländer oder Inder (ausgenommen Kleinkinder unter sechs Monaten), die auf dem Luft- oder Seeweg ohne Impfbescheinigung gegen Gelbfieber ankommt, wird für einen Zeitraum von bis zu 6 Tagen in Quarantäne gehalten, wenn:
Er kommt innerhalb von 6 Tagen nach Abreise/Transit aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet in Indien an. Ist innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft in Indien auf einem Schiff angekommen, das von einem Hafen in einem Gelbfieber-Endemieland aus gestartet ist oder dort durchgefahren ist, sofern das Schiff nicht gemäß dem von der WHO festgelegten Verfahren desinfiziert wurde.

(B) Allgemeine Anweisungen
Pakistanische Staatsangehörige, mit Ausnahme derjenigen, die ein Diplomatenvisum (zur Entsendung), ein Nichtdiplomatenvisum, einen SAARC-Visumbefreiungsaufkleber und ein SAU-Visum haben, müssen ein Visumantragsformular (doppelte Kopien) mit sich führen, das zusätzlich ausgestellt wird reguläres Visum in ihrem Reisepass durch die betreffende indische Mission.
Bei Vorlage an der Einwanderungskontrollstelle erhalten sie eine reguläre Aufenthaltserlaubnis und müssen sich innerhalb von 24 Stunden beim FRRO/FRO oder der zuständigen Polizeistation an ihrem Aufenthaltsort melden, es sei denn und bis sie offiziell von der polizeilichen Meldepflicht befreit sind.
Als Arbeitgeber können Sie Hilfe dabei finden, zu verstehen, wie man einen Einwanderer beschäftigt und welche Verfahren befolgt werden müssen, um den Arbeitnehmer offiziell zu machen.

(C) Allgemeine Informationen/Anweisungen  Die Einwanderungskontrolle wird für alle Passagiere, ob Inder oder Ausländer, sowohl zum Zeitpunkt der Ankunft als auch zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt. Die Reisepässe werden sowohl bei der Ankunft als auch bei der Abreise ordnungsgemäß abgestempelt. Passagiere sollten darauf achten, dass ihre Reisepässe ordnungsgemäß abgestempelt werden, bevor sie den Einwanderungsschalter verlassen. Von Ausländern, die in Indien ankommen, wird erwartet, dass sie nur die Ankunftskarte ausfüllen, während Inder die Abreisekarte zum Zeitpunkt der Abreise ausfüllen müssen. Die folgenden Informationen müssen von den Passagieren in diesen Karten angegeben werden:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Ausweisnummer
  • Adresse in Indien
  • Flugnummer, Ankunftsdatum / Boardingdatum

Wenn der Passagier unbeabsichtigt einreist und vom Schalterbeamten an der Einwanderungskontrollstelle keinen Einwanderungsstempel anbringt, kann er sich sofort an die betreffende FRRO/FRO/SSP wenden und diesen in seinen/ihren Reisepass anbringen lassen, um Unannehmlichkeiten zum Zeitpunkt der Einreise zu vermeiden nächste Auslandsreise.

(D) Ausländer
Ausländische Staatsangehörige, die nach Indien kommen, müssen über einen echten und gültigen nationalen Reisepass oder ein anderes international anerkanntes Reisedokument verfügen, aus dem ihre Nationalität und Identität hervorgeht, sowie über ein Foto des Ausländers.
Staatsangehörige Nepals und Bhutans benötigen für die Einreise nach Indien keinen Reisepass, wenn sie auf dem Land- oder Luftweg von der nepalesischen bzw. bhutanischen Grenze nach Indien einreisen. Sie müssen jedoch über einen autorisierten Identitätsnachweis verfügen. Wenn sie von einem anderen Ort als ihrem eigenen Land nach Indien einreisen, ist außerdem der Besitz ihres nationalen Reisepasses ein Muss.

(E) Indische Passagiere besuchen Schutz- und Sperrgebiete in Indien.
Indische Staatsangehörige, die ins Ausland reisen, benötigen einen gültigen indischen Reisepass und eine gültige Reisegenehmigung für das Zielland. Die Reisegenehmigung erfolgt normalerweise in Form eines Visums, das vor der Reise eingeholt wird, außer in Ländern, in denen ein „Visa on Arrival“ verfügbar ist. Weitere Einzelheiten finden Sie im separaten Thema zu ECNR/ECR/POE. Auch für die Wiedereinreise in das Land muss ein indischer Staatsangehöriger im Besitz eines gültigen indischen Reisepasses oder eines von der Regierung ausgestellten Reisedokuments sein. von Indien.

Erforderliche Ausweisdokumente für indische Staatsbürger, die auf dem Luftweg nach Nepal fliegen oder von dort kommen: –

  • Gültiger nationaler Reisepass.
  • Lichtbildausweis, ausgestellt von der indischen Regierung/Staatsregierung/UT-Verwaltung in Indien für ihre Mitarbeiter, oder Wahlausweis, ausgestellt von der Wahlkommission Indiens.
  • Notfallbescheinigung, ausgestellt von der indischen Botschaft in Kathmandu.
  • Identitätszertifikat, ausgestellt von der indischen Botschaft, Kathmandu.
  • Personen im Alter von über 65 Jahren und unter 15 Jahren wären von der bei SL genannten Anforderung genehmigter Ausweisdokumente ausgenommen. Nr. (i), (ii), (iii) und (iv). Sie müssen jedoch über einige Dokumente mit Fotos verfügen, um ihr Alter und ihre Identität zu bestätigen, z. B. eine PAN-Karte, einen Führerschein, eine CGHS-Karte, eine Lebensmittelkarte usw.
  • Kindern im Alter zwischen 15 und 18 Jahren kann die Reise zwischen Indien und Nepal auf der Grundlage eines vom Schulleiter ausgestellten Identitätsnachweises in der vorgeschriebenen Form gestattet werden.
  • Im Falle einer gemeinsam reisenden Familie (Familie bedeutet Ehemann, Ehefrau, minderjährige Kinder und Eltern), die bei SL genehmigten Ausweisdokumente. Nr. (i), (ii), (iii) und (iv) würden nicht von allen Familienmitgliedern verlangt, wenn eines der erwachsenen Familienmitglieder im Besitz eines der vorgeschriebenen Ausweisdokumente bei SL wäre. Nr. (i), (ii), (iii) und (iv). Die anderen Familienmitglieder müssen jedoch einen Identitätsnachweis mit einem Foto und ihre Beziehung als Familie vorlegen, d. h. CGHS-Karte, Lebensmittelkarte, Führerschein, von der Schule/Hochschule ausgestellter Personalausweis usw.

Hinweis: Die Regeln ändern sich schnell. Bitte überprüfen Sie die Aktualisierungsdetails bei den zuständigen Regierungsstellen oder der Botschaft.