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Indische Flüge starten die COVID-19-Richtlinien für sicherere Betreiber neu

Indische Flüge starten COVID-19 neu

Neue Einreisebestimmungen für Indien: Das indische Ministerium für Zivilluftfahrt hat aufgrund der COVID-19-Pandemie eine kontaktlose Lösung namens Air Suvidha für alle internationalen Passagiere eingeführt, die Indien besuchen. Das Air Suvidha-Selbsterklärungsformular muss von allen international ankommenden Passagieren in Indien obligatorisch ausgefüllt werden.

Indien plant, internationale Flüge mit neuen Regeln und Richtlinien wieder aufzunehmen. Die International Air Transport Association hat Einzelheiten zu ihrem vorgeschlagenen vorübergehenden mehrstufigen Ansatz zur biologischen Sicherheit für Passagierflüge bekannt gegeben, die inmitten der COVID-19-Krise wieder aufgenommen werden.

Vor dem Flug geht die IATA davon aus, dass Regierungen vor der Reise Passagierdaten, einschließlich Gesundheitsinformationen, sammeln müssen. Dies sollte über bewährte Kanäle erfolgen, wie sie beispielsweise für India e Visa oder elektronische Reisegenehmigungsprogramme verwendet werden.

Am Abflughafen prüfte die IATA mehrere Ebenen von Schutzmaßnahmen:

Der Zugang zum Flughafenterminal sollte auf Arbeitnehmer, Reisende und Begleitpersonen beschränkt sein, beispielsweise für Passagiere mit Behinderungen, eingeschränkter Mobilität oder unbegleitete Minderjährige.

An den Eingangspunkten zum Terminalgebäude sollte eine Temperaturüberwachung durchgeführt werden, die so effizient wie möglich ist. Die Überprüfung muss von professionell geschultem Personal durchgeführt werden, das entscheiden kann, ob ein Passagier flugtauglich ist oder nicht. Darüber hinaus muss das Screening-Personal über die gesamte erforderliche Ausrüstung verfügen.

Die räumliche Distanzierung muss gemäß den örtlichen Regeln und Vorschriften umgesetzt werden. Als Mindestabstand empfiehlt die IATA Reichweiten von 1–2 Metern (3–6 Fuß) . In Zusammenarbeit mit der örtlichen Flughafenbehörde erfolgt der Passagierfluss durch das Terminal – Check-in, Einreise, Sicherheit, Abflug wie Gesichtsbedeckung , Temperaturkontrollen usw. während des Reiseprozesses. Allerdings sind die medizinischen Beweise zur Immunität gegen COVID-19 noch nicht schlüssig, sodass Immunitätspässe derzeit nicht unterstützt werden. Da die medizinischen Beweise die Möglichkeit eines Immunitätspasses belegen, halten wir es für unerlässlich, einen anerkannten globalen Standard einzuführen und entsprechende Dokumente elektronisch zur Verfügung zu stellen.

  • Der Zugang zum Terminalgebäude sollte auf Mitarbeiter des Flughafens/der Fluggesellschaft und Passagiere beschränkt sein (mit Ausnahme von Begleitpersonen von Passagieren mit Behinderungen oder unbegleiteten Minderjährigen).
  • Temperaturkontrolle durch geschultes Regierungspersonal an den Eingangspunkten zum Terminalgebäude
  • Physische Distanzierung bei allen Passagierprozessen, einschließlich Warteschlangenmanagement
  • Verwendung von Gesichtsbedeckungen für Passagiere und Masken für das Personal gemäß den örtlichen Vorschriften
  • Selbstbedienungsoptionen beim Check-in werden von den Passagieren so weit wie möglich genutzt, um Kontaktpunkte und Warteschlangen zu reduzieren. Dazu gehören Remote-Check-in (elektronische/selbst ausgedruckte Bordkarten), automatisierte Gepäckabgabe (mit selbst ausgedruckten Gepäckanhängern) und Self-Boarding
  • Das Boarding sollte durch neu gestaltete Gate-Bereiche, staureduzierende Boarding-Prioritäten und Handgepäckbeschränkungen so effizient wie möglich gestaltet werden
  • Reinigung und Desinfektion von häufig berührten Bereichen gemäß den örtlichen Vorschriften. Dazu gehört auch die breite Verfügbarkeit von Händedesinfektionsmitteln

Während des Fluges sieht die IATA mehrere Schutzmaßnahmen vor:

  • Gesichtsbedeckungen Es ist wichtig, Gesichtsbedeckungen richtig zu verwenden und vor und nach dem An- und Ausziehen die Hände zu waschen. Bewahren Sie Gesichtsbedeckungen hygienisch auf, wenn sie nicht verwendet werden.

    Ermutigen Sie die Fahrgäste, für längere Fahrten Ersatz-Gesichtsbedeckungen und Plastiktüten zur Aufbewahrung gebrauchter Gesichtsbedeckungen mitzubringen. Erwägen Sie, auf Flughäfen und in Flugzeugen Ersatz-Gesichtsbedeckungen bereitzuhalten.

    Luftfahrzeugbetreiber können bestehende Befugnisse nutzen, einschließlich derjenigen, die in den Beförderungsbedingungen festgelegt sind, um von Passagieren das Tragen von Gesichtsbedeckungen vor und während des Fluges zu verlangen. Wenn Fluggesellschaften dies zu einer Beförderungsbedingung gemacht haben, können sie die Beförderung von Passagieren verweigern, die diese Bedingungen nicht erfüllen.

    Eine Gesichtsbedeckung ist nicht dasselbe wie die chirurgischen Masken oder Atemschutzmasken, die im Gesundheitswesen und anderen Arbeitnehmern als Teil der PSA am Arbeitsplatz verwendet werden. Diese sollten Personen vorbehalten sein, die sie bei der Arbeit tragen müssen, beispielsweise Gesundheits- und Pflegepersonal. 
  • Vereinfachter Kabinenservice und vorgefertigtes Catering zur Reduzierung der Interaktion zwischen Passagieren und Besatzung
  • Reduzierte Ansammlungen von Passagieren in der Kabine, beispielsweise durch das Verbot von Warteschlangen vor den Toiletten.
  • Verbesserte und häufigere Tiefenreinigung der Kabine

Am Ankunftsflughafen sieht die IATA mehrere Ebenen von Schutzmaßnahmen vor:

  • Temperaturkontrolle durch geschultes Regierungspersonal, sofern dies von den Behörden verlangt wird
  • Automatisierte Verfahren für Zoll- und Grenzkontrollen einschließlich der Nutzung mobiler Anwendungen und biometrischer Technologien (die sich bei einigen Regierungen bereits bewährt haben)
  • Beschleunigte Abfertigung und Gepäckrückgabe , um soziale Distanzierung durch Reduzierung von Staus und Warteschlangen zu ermöglichen
  • Es wird erwartet, dass Regierungen Gesundheitserklärungen und eine strenge Kontaktverfolgung durchführen, um das Risiko importierter Übertragungsketten zu verringern

Verantwortung des Passagiers

Alle Betreiber (Flughäfen, Fluggesellschaften, Reiseunternehmen, andere Dienstleister) sind für eine klare Gesundheits- und Sicherheitskommunikation mit Arbeitnehmern und Passagieren an den entsprechenden Punkten ihrer Reise verantwortlich.

Durch die Kommunikation soll die Eigenverantwortung der Passagiere für ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer gestärkt werden. Betreiber sollten Folgendes berücksichtigen:

  • wie Fahrgäste darüber informiert werden können, welche Maßnahmen ergriffen werden und warum
  • Welche Hinweise sollten den Fahrgästen zu erwarteten Verhaltensweisen gegeben werden?

Hinweis: - Da sich diese Regeln in kurzer Zeit ändern können, sollten Reisende die neuesten von der indischen Regierung veröffentlichten Informationen beachten. Wir werden Sie informieren, wenn es Änderungen gibt.

Wenn Sie nicht wissen, dass Sie für die Einreise nach Indien ein Visum benötigen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die Visabestimmungen für Indien überprüft haben