Beantragen Sie ein e-Visum für Indien

Indien-Visum für Schweizer Staatsbürger

Entdecken Sie die lebendige Kultur , das reiche Erbe und die atemberaubenden Landschaften Indiens durch ein vereinfachtes Online- Visumantragsverfahren. Das India eVisa-System ermöglicht Schweizer Bürgern eine unvergessliche Reise, um das unglaubliche Indien zu entdecken.

Brauchen Schweizer Staatsbürger ein Visum für Indien?

Ja, Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum . Das India eVisa-System hat diesen Prozess zugänglicher und bequemer gemacht.

Was ist ein Indien-e-Visum für Schweizer Staatsbürger?

Das India eVisa ist eine elektronische Reisegenehmigung, die es Schweizer Bürgern ermöglicht, aus touristischen, geschäftlichen oder medizinischen Gründen nach Indien einzureisen . Es rationalisiert den Antragsprozess und macht den Besuch einer indischen Botschaft oder eines indischen Konsulats überflüssig.

Reisezweck für Schweizer Bürger

Schweizer Staatsbürger können ein indisches e-Visum für verschiedene Zwecke beantragen, darunter:

  • Führungen durchführen
  • Fachwissen/Spezialist für laufende Projekte
  • Freunde/Verwandte treffen
  • Teilnahme an Ausstellungen, Geschäfts-/Handelsmessen
  • Erholung/Sightseeing
  • Verkaufs-/Kauf-/Handelsaktivitäten
  • Kurzfristige medizinische Behandlung für sich selbst
  • Kurzfristiges Yoga-Programm
  • Vorlesungen im Rahmen der Global Initiative for Academic Networks (GIAN) halten
  • Personalrekrutierung
  • Gründung von Industrie-/Geschäftsunternehmen

Arten von Indien-eVisa für Schweizer Staatsbürger

1. Touristen-e-Visum

Ideal für Schweizer Touristen, die Indiens kulturelle, historische und natürliche Schönheit erkunden möchten. Es stehen verschiedene Gültigkeitsoptionen zur Verfügung:

  • 30-Tage-Touristen-e-Visum für Indien: Nicht verlängerbar, doppelte Einreise
  • 1-Jahres-Touristen-e-Visum für Indien: Mehrfache Einreise
  • 5-Jahres-Touristen-e-Visum für Indien: Mehrfache Einreise

2. Geschäfts-e-Visum

Für Schweizer Unternehmer und Geschäftsleute, die Möglichkeiten in Indien suchen:

  • Mehrfacheingaben erlaubt
  • Bleiben Sie bis zu 180 Tage pro Besuch
  • Gültig für ein Jahr

3. Medizinisches E-Visum

Für Schweizer Staatsbürger, die in Indien eine medizinische Behandlung benötigen:

  • 60 Tage Aufenthalt pro Besuch
  • Drei Besuche innerhalb von 120 Tagen

4. Konferenz-e-Visum

Perfekt für Schweizer Delegierte, die an Konferenzen, Seminaren oder Workshops teilnehmen:

  • 30-tägiger Aufenthalt
  • Gültig für 120 Tage

5. E-Medical Attendant Visum

Für diejenigen, die einen Patienten nach Indien begleiten:

  • 60 Tage Aufenthalt pro Besuch
  • Drei Besuche innerhalb von 120 Tagen

Indien eVisa-Gebühren für Schweizer Staatsbürger

Die Gebühr für das Indien-Visum variiert je nach Art und Dringlichkeit des Visums. Die Gebühr kann sich ändern und ist auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Visumantrag abgelehnt wird.

Wie beantrage ich das Indien-Visum aus der Schweiz?

Hier ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Indien-e-Visums:

  • Wählen Sie die Option „ eVisa beantragen “.
  • Wählen Sie die richtige Visumkategorie basierend auf Ihrem Reisezweck.
  • Füllen Sie das Online- Antragsformular für ein Visum für Indien mit genauen Informationen aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch, darunter eine gescannte Kopie Ihres Reisepasses und ein aktuelles Passfoto.
  • Bezahlen Sie die Visumgebühr online mit einer Kredit- oder Debitkarte.
  • Reichen Sie den Antrag ein und bewahren Sie die Referenznummer zur Nachverfolgung auf.

Indien eVisa-Anforderungen für Schweizer Staatsbürger

Um ein Indien-e-Visum zu beantragen, müssen Schweizer Bürger Folgendes vorlegen:

  • Gültiger Reisepass: Sechs Monate Gültigkeit ab dem geplanten Ankunftsdatum.
  • Gescannte Biografie: Eine klare, gescannte Kopie der Biografie des Reisepasses.
  • Digitales Foto: Ein aktuelles Passfoto in Farbe und hoher Auflösung.

Visum-Fotoanforderungen

Das Foto muss bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Farbfoto, klar und hochauflösend
  • Einfacher weißer oder cremefarbener Hintergrund
  • Volle Sichtbarkeit im Gesicht
  • Neutraler Gesichtsausdruck mit offenen und deutlich sichtbaren Augen
  • Abmessungen: 2 Zoll x 2 Zoll (51 mm x 51 mm)
  • Hochwertiges Fotopapier, nicht älter als sechs Monate

Wie erhalte ich mein e-Visum für Indien in der Schweiz?

Nach der Genehmigung wird das eVisum per E-Mail verschickt. Es empfiehlt sich, während der Reise ein gedrucktes Exemplar mitzuführen.

Bearbeitungszeit für ein Indien-Visum aus der Schweiz

Die Bearbeitungszeit für ein Indien-Visum aus der Schweiz variiert je nach Visumtyp und ausgewählter Bearbeitungsoption:

  • Normale Bearbeitung: Im Allgemeinen dauert die Bearbeitung eines regulären Indien-Visums etwa 3 bis 5 Werktage.
  • Dringende Bearbeitung: Bei beschleunigter Bearbeitung kann das Visum innerhalb von 1 bis 3 Werktagen fertig sein, es können jedoch zusätzliche Gebühren anfallen.

Vorteile des indischen e-Visums für Schweizer Bürger

Schweizer Bürger können das e-Visum für Indien ganz einfach online von überall auf der Welt beantragen, ohne ein Konsulat oder eine Botschaft aufsuchen zu müssen. Dieser optimierte Prozess soll die Reisevorbereitungen vereinfachen und den Tourismus- und Geschäftsaustausch zwischen Indien und der Schweiz fördern.

  • Komfort: Vollständiger Online-Prozess
  • Zeitsparend: Reduzierte Bearbeitungszeiten
  • Mehrfacheintragsmöglichkeiten : Mehrfacheinträge innerhalb des Gültigkeitszeitraums
  • Touristische und geschäftliche Zwecke: Flexibilität für verschiedene Reiseaktivitäten

Wie lange kann ein Schweizer Staatsbürger mit einem e-Visum in Indien bleiben?

Schweizer Bürgern stehen verschiedene Arten von eVisa zur Verfügung:

  • Touristen-e-Visum : 30 Tage, 1 Jahr oder 5 Jahre Gültigkeit
  • Geschäfts-E-Visum : 180 Tage pro Besuch, gültig für ein Jahr
  • Medizinisches E-Visum : 60 Tage, gültig für drei Besuche innerhalb von 120 Tagen
  • Konferenz-e-Visum: 30 Tage, gültig für 120 Tage
  • E-Medical Attendant Visum: 60 Tage, gültig für drei Besuche innerhalb von 120 Tagen

Verlängerung des Visums während Ihres Indienaufenthalts

Um das Visum in Indien zu verlängern, sammeln Sie die erforderlichen Dokumente und beantragen Sie sie über das Foreigners Regional Registration Office (FRRO) oder das entsprechende Online-Portal. Nach der Genehmigung erhalten Sie ein verlängertes Visum für die angegebene Dauer.

Wichtige Informationen zu eVisa-Einschränkungen

  • Das eVisum gilt nur für die Einreise über ausgewiesene Flug- und Seehäfen.
  • Bei der Ankunft in Indien werden biometrische Daten des Antragstellers erfasst.
  • Das eVisa ist nicht verlängerbar, nicht umwandelbar und nicht übertragbar.
  • Das e-Visum kann nicht von Inhabern eines Diplomaten-/offiziellen Reisepasses oder eines Laissez-Passer-Reisedokuments in Anspruch genommen werden.

Visumverlängerung und Overstay

Schweizer Bürger sollten auf die Einhaltung der Gültigkeitsdauer des Visums achten, da eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer zu Geldstrafen und rechtlichen Schritten führen kann. In Ausnahmefällen kann eine Visumverlängerung durch Kontaktaufnahme mit dem Foreigners Regional Registration Office (FRRO) in Indien gewährt werden.

FAQ

Nein, für den eVisa-Antrag ist ein gültiger gewöhnlicher Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten ab dem Datum der Ankunft in Indien erforderlich.

Abhängig von der Art des e-Visums kann es eine einfache, doppelte oder mehrfache Einreise ermöglichen. Das Touristen-e-Visum ermöglicht beispielsweise die mehrfache Einreise, während das 30-Tage-Touristen-e-Visum für die doppelte Einreise gültig ist.

Wird der eVisa-Antrag abgelehnt, wird in der Regel kein Grund für die Ablehnung angegeben. Die Visumgebühr ist nicht erstattungsfähig und Sie müssen einen erneuten Antrag stellen, wenn Sie Indien besuchen möchten.

Im Allgemeinen ist das eVisa nicht verlängerbar. Unter außergewöhnlichen Umständen können Sie sich jedoch für Unterstützung an das Foreigners Regional Registration Office (FRRO) in Indien wenden.

Nein, das e-Visum wird auf der Grundlage des im Antrag genannten spezifischen Zwecks ausgestellt, z. B. Tourismus oder Geschäft. Es kann nicht mehr geändert werden, sobald Sie in Indien sind.

Fehler im Antragsformular müssen vor der Einreichung korrigiert werden, da sie zur Ablehnung des Visums führen können. Wenn Ihnen nach der Einreichung ein Fehler auffällt, müssen Sie möglicherweise einen erneuten Antrag stellen und die Gebühr erneut zahlen.

Es wird empfohlen, das e-Visum mindestens eine Woche vor Ihrem geplanten Reisedatum zu beantragen. Obwohl die Bearbeitung beschleunigt werden kann, ist es ratsam, ausreichend Zeit einzuplanen.

Nein, für die Arbeit in Indien ist ein spezielles Arbeitsvisum erforderlich. Die Touristen- und Geschäfts-eVisa erlauben keine Vollzeitbeschäftigung in Indien.

Es ist ratsam, einen Arzt zu konsultieren, um die erforderlichen Impfungen und Gesundheitsvorkehrungen basierend auf Ihrer Reiseroute und Ihrem persönlichen Gesundheitszustand festzulegen.

Das e-Visum ist nur für die Einreise über bestimmte, ausgewiesene Flug- und Seehäfen gültig. Überprüfen Sie bei der Planung Ihrer Reise unbedingt die Liste der geeigneten Einreisepunkte.