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Lufttransport-Blasenflüge

Update des indischen Innenministeriums zu Visa- und Reisebeschränkungen für Indien 

Erinnern Sie sich daran, dass die Nachwirkungen der grassierenden Covid-19-Pandemie seit Februar 2020 dazu geführt haben, dass die Regierung verschiedene Schritte unternommen hat, um die Ein- und Ausreise nach und aus Indien einzuschränken .

Die Regierung kündigt hiermit eine weitere abgestufte Lockerung der Visa- und Reisebeschränkungen an . Diese neue Lockerung richtet sich an mehr Kategorien ausländischer und indischer Staatsangehöriger, die nach Indien ein- oder ausreisen möchten. 

Mit dieser Entwicklung wird hiermit allen OCI- und PIO-Karteninhabern die Erlaubnis erteilt. Dies gilt auch für andere ausländische Staatsangehörige, die planen, Indien aus irgendeinem Grund zu besuchen . Ausländer mit einem Touristenvisum sind jedoch weiterhin von der Einreise befreit .  

Alle Kategorien von Reisenden, die unter diese neue Lockerung fallen, müssen auf dem Luft- oder Wasserweg über die zugelassenen Flughäfen und Seehafen-Einwanderungskontrollstellen nach Indien einreisen. 

Für diese Kategorie von Reisenden sind vom Ministerium für Zivilluftfahrt zugelassene nicht planmäßige kommerzielle Fluggesellschaften, Air Transport Bubble-Arrangements oder Flüge, die im Rahmen der Vande Bharat Mission durchgeführt werden, die einzigen zugelassenen Einreisemittel. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Covid-19-Richtlinien des Ministeriums für Gesundheit und Familienfürsorge strikt eingehalten werden müssen . Außerdem sollten alle Quarantäne- und anderen Gesundheitsrichtlinien strikt eingehalten werden.

Schließlich wurden mit dieser jüngsten abgestuften Lockerung durch die Regierung auch alle bestehenden Visa ( mit Ausnahme des elektronischen Visums, des Touristenvisums und des medizinischen Visums) mit sofortiger Wirkung wiederhergestellt

Für ein Visum in der Kategorie der wiederhergestellten, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, erlaubt die Regierung, dass dieser Reisende eine betroffene indische Vertretung/Poststelle aufsucht, um neue Visa der entsprechenden Kategorien auszustellen. 

Darüber hinaus können Ausländer, die zum Zwecke einer medizinischen Behandlung einreisen, für sich und ihre Begleitpersonen ein medizinisches Visum beantragen. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Lockerung es ausländischen Staatsangehörigen künftig ermöglichen wird, zu Geschäfts-, Beschäftigungs-, Forschungs-, Studien-, Medizin-, Konferenzzwecken usw. nach Indien zu kommen .

Lufttransport-Blasenflüge
„Transportblasen“ oder „Flugreisearrangements“ sind vorübergehende Vereinbarungen zwischen zwei Ländern, die darauf abzielen, den inländischen Passagierverkehr wieder aufzunehmen, wenn aufgrund der COVID-19-Pandemie regelmäßige internationale Flüge eingestellt wurden. Sie sind ihrer Natur nach üblich, d. h. Fluggesellschaften aus beiden Ländern genießen Sie ähnliche Vorteile. Die Einzelheiten dieser Vereinbarungen sind wie folgt:

1. Afghanistan

Indien hat mithilfe Afghanistans eine Lufttransportblase aufgebaut. Indische Fluggesellschaften und Ariana Afghan Airlines dürfen derzeit Flüge zwischen Indien und Afghanistan durchführen und auf diesen Flügen die folgenden Personengruppen befördern:

A. Von Indien nach Afghanistan

  • Afghanische Staatsangehörige/Einwohner und ausländische Staatsangehörige mit gültigen Afghanistan-Visa, sofern erforderlich; Und
  • Jeder indische Staatsangehörige, der ein gültiges Visum für Afghanistan besitzt und sich einfach nach Afghanistan sehnt. Es könnte an den betroffenen Fluggesellschaften liegen, sicherzustellen, dass es für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkung gibt, mit der spezifischen Visumklasse nach Afghanistan einzureisen, bevor der indische Passagier Probleme mit dem Ticket/der Bordkarte hat.

B. Von Afghanistan nach Indien

  • In Afghanistan gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber mit afghanischen Pässen; Und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten), die im Besitz eines gültigen Visums sind, das von einer indischen Mission in fast jeder Kategorie ausgestellt wurde und unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt, die am 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung veraltet sind.

2. Bahrain

Indien hat ein Luftverkehrsabkommen mit Bahrain geschlossen. Air India/Air India Express und Gulf Air dürfen nun Flüge zwischen Indien und Bahrain durchführen und auf diesen Flügen die folgenden Kategorien von Männern befördern:

A. Von Indien nach Bahrain

  • Bahrainische Staatsangehörige/Einwohner;
  • Jeder indische Bundesbeamte, der ein gültiges Visum für das Königreich Bahrain besitzt und sich ausschließlich nach Bahrain sehnt. Es obliegt den betroffenen Fluggesellschaften, vor der Ausstellung des Tickets/der Bordkarte für den indischen Passagier sicherzustellen, dass für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkung für die Einreise nach Bahrain mit der spezifischen Visumkategorie besteht.

B. Von Bahrain nach Indien

  • In Bahrain gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber mit bahrainischen Pässen; Und
  • Bahrainische Staatsangehörige (einschließlich Diplomaten), die im Besitz eines gültigen Visums sind, das von einer ( indischen Botschaft ) indischen Mission ausgestellt wurde, in fast jeder Art, die unter den Richtlinien des Innenministeriums (MHA) vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung abgedeckt ist.

    Besitz eines gültigen Visums, ausgestellt von einer indischen Mission in einer Kategorie, die unter das Innenministerium (MHA) fällt

3. Bangladesch

Seit dem 28. Oktober 2020 gibt es eine Flugreisevereinbarung zwischen Indien und Bangladesch. Diese Vereinbarung, die vorerst am 31. Januar 2021 ausläuft, ermöglicht es indischen und bangladeschischen Fluggesellschaften, ihre Flüge zwischen den beiden Ländern durchzuführen. Auf den Flügen gelten jedoch weiterhin Beschränkungen für die Beförderung von Passagieren:

A. Von Indien nach Bangladesch

  • Staatsangehörige und Einwohner von Bangladesch; 
  • Ausländische Staatsangehörige mit gültigem Visum für Bangladesch; Und
  • Indischer Staatsangehöriger im Besitz eines gültigen bangladeschischen Visums. In diesem Fall sind die beteiligten Fluggesellschaften verpflichtet, vor der Ausstellung von Bordkarten oder Tickets für nach Bangladesch reisende Inder sicherzustellen, dass in Bangladesch keinerlei Reisebeschränkungen für indische Staatsangehörige bestehen.

B. Von Bangladesch nach Indien

  • Indische Staatsangehörige;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber, die einen in Bangladesch ausgestellten Reisepass besitzen; Und
  • Bangladeschische Staatsangehörige, in Bangladesch ansässige Personen und Ausländer mit einer gültigen indischen Mission haben ein Visum ausgestellt. Diese Regelung gilt auch für Diplomaten. Ein Visum ist gültig, wenn es in eine Kategorie fällt, die unter den Richtlinien des indischen Innenministeriums (MHA) vom 30. Juni 2020 und in der regelmäßig geänderten Fassung abgedeckt ist.

4. Bhutan

Indien hat ein Flugreiseabkommen mit Bhutan geschlossen. Indische und bhutanische Fluggesellschaften dürfen nun Flüge zwischen Indien und Bhutan durchführen und auf solchen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

A. Von Indien nach Bhutan

  • Staatsangehörige/Einwohner Bhutans und ausländische Staatsangehörige mit gültigem Visum aus Bhutan, sofern erforderlich;
  • Jeder indische Staatsangehörige. Es obliegt den betreffenden Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkung besteht, wenn sie mit der jeweiligen Visumklasse nach Bhutan einreisen, bevor dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausgestellt wird.

B. Von Bhutan nach Indien

  • Indische Staatsangehörige;
  •  Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber, die einen Reisepass von Bhutan besitzen; Und
  • Bhutanische Staatsangehörige/Einwohner (einschließlich Diplomaten) und Diebe (einschließlich Diplomaten), die ein gültiges Visum besitzen, das von einer indischen Mission in einer Kategorie ausgestellt wurde, die unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt, die am 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung veraltet sind.

5. Kanada

Indien hat eine Flugreisevereinbarung mit Kanada geschlossen. Indische Fluggesellschaften und Air Canada dürfen derzeit Flüge zwischen Indien und Kanada durchführen und auf diesen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

A. Von Indien nach Kanada

  • Gestrandete kanadische Staatsangehörige/Einwohner und Ausländer mit gültigem kanadischem Visum, die zur Einreise nach Kanada berechtigt sind;
  • Indische Staatsangehörige mit gültigen Visa sind zur Einreise nach Kanada berechtigt. Es könnte Sache der betroffenen Fluggesellschaften sein, sicherzustellen, dass für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkung bei der Einreise nach Kanada besteht, bevor der indische Passagier Probleme mit dem Ticket/der Bordkarte hat. Und 
  • Seeleute internationaler Nationalität; Seeleute mit indischen Pässen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums zugelassen

B. Von Kanada nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber mit kanadischen Pässen; Und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten), die gemäß den am 30.06.2020 veralteten Richtlinien des Innenministeriums (MHA) in der jeweils gültigen Fassung zur Einreise nach Indien berechtigt sind.

6. Äthiopien 

Es gibt eine Reisevereinbarung zwischen Äthiopien und Indien, die es Fluggesellschaften beider Länder ermöglicht, Flüge zwischen ihnen durchzuführen und die folgenden Personenkategorien auf solchen Flügen zu befördern:

A. Von Indien nach Äthiopien

  • Gestrandete äthiopische Staatsangehörige oder Einwohner;
  • Andere ausländische Staatsangehörige und/oder deren Ehepartner, die in andere Länder Afrikas reisen und über Äthiopien reisen;
  • Jeder indische Staatsangehörige oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans mit einem gültigen Visum für das afrikanische Zielland. In diesem Fall sind die beteiligten Fluggesellschaften verpflichtet, vor der Ausstellung von Bordkarten oder Tickets für Inder, Nepalesen oder Bhutaner, die über Äthiopien nach Afrika reisen, sicherzustellen, dass im Zielland für Staatsangehörige dieser drei Länder keinerlei Reisebeschränkungen bestehen; Und
  • Indische und andere ausländische Seeleute, die nur in afrikanische Länder reisen. Seeleute, die mit einem indischen Pass reisen, müssen jedoch eine Genehmigung des Schifffahrtsministeriums einholen. 

 B. Von Äthiopien nach Indien

  • Indische Staatsangehörige oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans, die in einem afrikanischen Land gestrandet sind;
  • Alle Personen indischer Herkunft (PIO) und Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber, die einen gültigen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen; 
  • Außer zu touristischen Zwecken: alle Ausländer und deren Angehörige aus allen afrikanischen Ländern, die Indien besuchen möchten; Und
  • Seeleute aus Ländern Afrikas.

Generell gilt, dass auf Flügen von Indien nach Äthiopien nur Passagiere zugelassen sind, die in afrikanische Länder fliegen. Ebenso sollten auf Flügen von Äthiopien nach Indien nur Passagiere aus afrikanischen Ländern zugelassen werden.

7. Frankreich

Indien hat mit Frankreich eine Luftblasenvereinbarung getroffen. Französische und indische Fluggesellschaften dürfen jetzt Flüge zwischen Indien und Frankreich durchführen und die folgenden Arten von Männern auf diesen Flügen befördern:

A. Von Indien nach Frankreich

  • Indische Staatsangehörige, die gemäß den MHA-Richtlinien vom 01.07.2020 ins Ausland reisen dürfen und sich nach der EU sehnen;
  • Gestrandete EU-Bürger/-Einwohner, Ausländer mit Ziel Europa und auf der Durchreise durch Frankreich oder Ehegatten dieser Personen, unabhängig davon, ob sie sie begleiten oder nicht; Und
  • Seeleute ausländischer Nationalität; Seeleute mit indischen Pässen würden vorbehaltlich der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums zugelassen.

B. Von Frankreich nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten und Inhaber einer OCI-Karte), die gemäß den am 30.06.2020 veralteten Richtlinien des Innenministeriums (MHA) in der jeweils gültigen Fassung zur Einreise nach Indien berechtigt sind.

8. Deutschland

Indien hat mit Deutschland ein Luftblasenabkommen geschlossen. Indische und deutsche Fluggesellschaften dürfen nun Flüge zwischen Indien und Deutschland anbieten und auf diesen Flügen folgende Personengruppen befördern:

A. Von Indien nach Deutschland

  • Indische Staatsangehörige, die gemäß den MHA-Richtlinien vom 01.07.2020 ins Ausland reisen dürfen und für die EU bestimmt sind;
  • Gestrandete EU-Bürger/-Einwohner, Ausländer mit Ziel Europa auf der Durchreise durch Deutschland oder Ehegatten dieser Personen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht; Und
  • Seeleute internationaler Nationalität; Seeleute mit indischen Pässen würden vorbehaltlich der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums zugelassen.

B. Von Deutschland nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Ausländer (wie Diplomaten und Inhaber einer OCI-Karte), die gemäß den Richtlinien des Innenministeriums (MHA) vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung für die Einreise nach Indien qualifiziert sind.

9. Irak

Indien hat ein Luftblasenabkommen mit dem Irak geschlossen. Indische und irakische Fluggesellschaften dürfen nun Flüge zwischen Indien und dem Irak anbieten und auf diesen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

A. Von Indien in den Irak

  • Staatsangehörige/Einwohner des Irak;
  • Jeder indische Bundesbürger, der ein gültiges Visum aus dem Irak besitzt und für den Irak bestimmt ist. Es könnte an den betreffenden Fluggesellschaften liegen, vor der Ausstellung des Tickets/der Bordkarte für den indischen Passagier sicherzustellen, dass für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkung für die Einreise in den Irak mit allen bestimmten Visumkategorien besteht.

B. Vom Irak nach Indien

  • Im Irak gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber, die Pässe von Irak und Irak besitzen; Und
  • Staatsangehörige des Irak (einschließlich Diplomaten), die über ein gültiges Visum verfügen, das von einer indischen Botschaft  in einer Kategorie ausgestellt wurde, die unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt, die am 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung veraltet sind.

    Visum, ausgestellt von einer indischen Mission

10. Japan

Indien hat mit Japan eine Luftblase gebildet. Japanische und indische Fluggesellschaften dürfen nun Flüge zwischen Indien und Japan durchführen und auf diesen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

A. Von Indien nach Japan

  • Gestrandete Staatsangehörige/Einwohner Japans und ausländische Staatsangehörige mit gültigen japanischen Visa, vorbehaltlich der Grenzmaßnahmen und Reisebeschränkungen, die von der japanischen Regierung zum Zeitpunkt der Reise auferlegt wurden; Und
  • Jeder indische Bundesstaat, der über ein legales Visum für Japan verfügt, unterliegt den Grenzmaßnahmen und Reisebeschränkungen, die von der japanischen Regierung zum Zeitpunkt der Reise auferlegt werden. Es obliegt den betroffenen Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass es für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkung für die Einreise nach Japan mit allen spezifischen Visakategorien gibt, bevor der indische Passagier Probleme mit dem Ticket/der Bordkarte hat.

B. Von Japan nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber, die Pässe beider Japans besitzen; Und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten), die über ein gültiges Visum verfügen, das von einer indischen Mission in fast jeder Kategorie ausgestellt wurde und unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt, die am 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung veraltet sind.

11. Kenia

Zwischen Indien und Kenia gibt es eine Luftblase. Mit dieser Vereinbarung können Fluggesellschaften beider Länder nun Flüge zwischen Indien und Kenia durchführen und auf solchen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

A. Von Indien nach Kenia

  • Staatsangehörige/Einwohner eines Landes in Afrika; Und
  • Jeder indische Staatsangehörige oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans mit einem gültigen Visum für das afrikanische Zielland. In diesem Fall sind die beteiligten Fluggesellschaften verpflichtet, vor der Ausstellung von Bordkarten oder Tickets für Inder, Nepalesen oder Bhutaner, die über Äthiopien nach Afrika reisen, sicherzustellen, dass im Zielland keine Reisebeschränkungen für Staatsangehörige dieser drei Länder bestehen.

 B. Von Kenia nach Indien

  • Alle indischen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen Nepals oder Bhutans, die in einem afrikanischen Land gestrandet sind;
  • Alle Personen indischer Herkunft (PIO) und Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber, die einen gültigen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen; Und
  • Alle afrikanischen Staatsangehörigen und ihre Angehörigen (einschließlich Diplomaten), die beabsichtigen, Indien zu einem anderen Zweck als dem Tourismus zu besuchen.

Passagiere auf den Luftblasen von Indien nach Kenia sollten nur für afrikanische Länder bestimmt sein, während Passagiere auf Luftblasen von Kenia nach Indien nur Passagiere aus Ländern in Afrika sein sollten.

12. Kuwait

Zwischen Indien und Kuwait besteht eine Luftblase, die es Fluggesellschaften beider Länder ermöglicht, Flüge in beide Richtungen durchzuführen und die folgenden Passagierkategorien auf diesen Flügen zu befördern:

A. Von Indien nach Kuwait:

  • Staatsangehörige Kuwaits; Und
  • Jeder indische Staatsangehörige, der berechtigt ist, nach Kuwait zu reisen und nur für Kuwait bestimmt ist. Die Verantwortung liegt bei den betroffenen Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass Reisende aus Indien zur Einreise nach Kuwait berechtigt sind, bevor ihnen ein Reiseticket oder eine Bordkarte ausgestellt wird.

B. Von Kuwait nach Indien:

  • In Kuwait gestrandete Staatsangehörige indischer Herkunft;
  • Alle Inhaber einer Karte für Personen indischer Herkunft (PIO) und Overseas Citizen of India (OCI); Und
  • Kuwaitische Staatsangehörige (einschließlich ihrer Angehörigen, die über ein entsprechendes Visum für abhängige Personen verfügen), die beabsichtigen, Indien mit einem anderen Visum als einem Touristenvisum zu besuchen.

Als allgemeine Richtlinie gilt, dass Reisende mit Luftblasen von Indien nach Kuwait nur nach Kuwait fliegen, während andererseits nur Passagiere, die Kuwait verlassen, auf arrangierten Flügen von Kuwait nach Indien zugelassen sind.

13. Malediven

Indien hat mit den Malediven eine Luftblasenvereinbarung geschlossen. Indische und maledivische Fluggesellschaften dürfen derzeit Flüge zwischen Indien und den Malediven durchführen und die folgenden Personengruppen auf diesen Flügen befördern:

A. Von Indien auf die Malediven:

  • Maledivische Staatsangehörige/Einwohner und ausländische Staatsangehörige mit gültigen maledivischen Visa, falls erforderlich;
  • Jeder indische Bund. Es obliegt den betreffenden Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkung bei der Einreise auf die Malediven besteht, bevor dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausgestellt wird.

B. Von den Malediven nach Indien:

  • Indische Staatsangehörige;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber mit maledivischen Pässen und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten), die im Besitz eines gültigen Visums sind, das von einer indischen Mission in einer Kategorie ausgestellt wurde, die unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung fällt.

14. Nepal

Die Luftverkehrsblase zwischen Indien und Nepal ermöglicht es Air India und Nepal Airlines nun, Flüge zwischen Delhi und Kathmandu durchzuführen. Solche Flüge richten sich an folgende Passagierkategorien:

A. Von Indien nach Nepal:

  • Indische und nepalesische Staatsangehörige. Vor der Ausstellung von Bordkarten oder Tickets für nach Nepal reisende Inder sind die beteiligten Fluggesellschaften verpflichtet, sicherzustellen, dass es in Nepal keinerlei Reisebeschränkungen für indische Staatsangehörige gibt;
  • Drittstaatsangehörige und Diplomatenpassträger mit gültigem Nepal-Visum oder Einreiseerlaubnis (sofern erforderlich).

B. Von Nepal nach Indien:

  • Indische und nepalesische Staatsangehörige;
  • Alle Inhaber einer Karte „Person of Indian Origin“ (PIO) und „Overseas Citizen of India“ (OCI) mit Reisepässen eines beliebigen Landes; Und
  • Alle Drittstaatsangehörigen und Inhaber von Diplomatenpässen (einschließlich ihrer Angehörigen, die über ein entsprechendes Visum für abhängige Personen verfügen), die beabsichtigen, Indien mit einem anderen Visum als einem Touristenvisum zu besuchen.

Auf Flügen von Indien nach Nepal sind nur Passagiere in den Luftblasen mit Ziel Nepal zugelassen. Ebenso werden nur Passagiere, die aus Nepal kommen, auf Luftblasen von Nepal nach Indien bedient.

15. Niederlande

Mit Wirkung zum 1. November 2020 haben Indien und die Niederlande eine Luftverkehrsblase eingerichtet. Auf Flügen der indischen und niederländischen Fluggesellschaften dürfen nun folgende Passagierkategorien innerhalb der beiden Länder befördert werden:

A. Von Indien in die Niederlande:

  • Gestrandete Staatsangehörige und Einwohner der Niederlande
  • Gestrandete ausländische Staatsangehörige verlassen Indien in die EU/den Schengen-Raum, nach Südamerika oder Afrika. Die Zielflüge dieser Gruppe von Reisenden und (oder) ihrer Ehepartner führen durch die Niederlande.
  • Alle indischen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen Nepals oder Bhutans, die ausschließlich für ein Land im EU-/Schengen-Raum, Südamerika oder Afrika bestimmt sind und über ein gültiges Visum des Ziellandes verfügen. In diesem Fall sind die beteiligten Fluggesellschaften verpflichtet, vor der Ausstellung von Bordkarten oder Tickets für Inder, Nepalesen oder Bhutaner, die über die Niederlande in eines der drei Gebiete reisen, sicherzustellen, dass im Zielland für deren Staatsangehörige keinerlei Reisebeschränkungen bestehen drei Länder.
  • Nur indische und andere ausländische Seeleute, die in die EU/den Schengen-Raum, nach Südamerika oder Afrika reisen. Seeleute, die mit einem indischen Pass reisen, müssen jedoch eine Genehmigung des Schifffahrtsministeriums einholen.

B. Von den Niederlanden nach Indien:

  • Alle indischen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen Nepals oder Bhutans, die in einem Land der EU/des Schengen-Raums, nur in Südamerika oder Afrika gestrandet sind;
  • Alle Personen indischer Herkunft (PIO) und Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber in jedem Land; 
  • Alle ausländischen Staatsangehörigen (nur aus allen Ländern der EU/des Schengen-Raums, Südamerikas oder Afrikas) und Inhaber von Diplomatenpässen (einschließlich ihrer Angehörigen, die über ein entsprechendes Visum für abhängige Personen verfügen), die beabsichtigen, Indien mit einem anderen Visum als einem Touristenvisum zu bereisen; Und
  • Nur Seeleute aus der EU/dem Schengen-Raum, Südamerika oder Afrika.

Reisende an Bord der Blase von Indien in die Niederlande sollten nur für Länder im EU-/Schengen-Raum, Südamerika oder Afrika bestimmt sein. Außerdem dürfen nur Reisende aus Ländern des EU-/Schengen-Raums, Südamerikas oder Afrikas auf den organisierten Flügen von den Niederlanden nach Indien reisen.

16. Nigeria

Indien hat zusammen mit Nigeria eine Atmosphärenblasenvereinbarung getroffen. Nigerianische und indische Fluggesellschaften dürfen nun Flüge zwischen Indien und Nigeria durchführen und auf diesen Flügen die folgenden Personengruppen befördern:

A. Von Indien nach Nigeria:

  • Gestrandete nigerianische Staatsangehörige/Einwohner, Ausländer, die nach Afrika fliegen und durch Nigeria reisen, oder Ehegatten dieser Männer, unabhängig davon, ob sie sie begleiten oder ;
  • Jeder indische Staatsangehörige, der ein gültiges nigerianisches Visum besitzt und sich nach einem Land in Afrika sehnt. Es obliegt den betroffenen Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkung bei der Einreise in den Zielstaat besteht, bevor dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausgestellt wird. Und
  • Seeleute ausländischer Nationalität; Seeleute mit indischen Pässen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums zugelassen.

B. Von Nigeria nach Indien:

  • Indische Staatsangehörige sind in fast jedem Land Afrikas gestrandet;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber mit nigerianischen Pässen;
  • Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte, die einen von einem Staat in Afrika ausgestellten Reisepass besitzen und gemäß den MHA-Richtlinien vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung zur Einreise nach Indien berechtigt sind; Und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten), die im Besitz eines gültigen Visums sind, das von einer indischen Mission in fast jeder Art ausgestellt wurde und unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung fällt.

17. Oman

Indien und Oman haben eine Luftblasenvereinbarung getroffen, die es Fluggesellschaften ermöglicht, Passagiere zwischen Indien und Oman zu befördern. Folgende Personengruppen sind auf solchen Flügen zugelassen:

A. Von Indien nach Oman:

  • Staatsangehörige und Einwohner des Oman;
  • Indische Staatsangehörige, die eine gültige omanische Aufenthaltserlaubnis besitzen und nur für den Oman bestimmt sind. Die Verantwortung liegt bei den Fluggesellschaften, zu bestätigen, dass diese Kategorie indischer Staatsangehöriger zur Einreise in den Oman berechtigt ist, bevor ihnen ein Ticket oder eine Bordkarte ausgestellt wird.

B. Von Oman nach Indien:

  • Indische Staatsangehörige im Oman gestrandet;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber mit omanischen Pässen;
  • Omanische Staatsangehörige, die über ein gültiges von der indischen Mission ausgestelltes Visum verfügen. Diese Regelung gilt auch für Diplomaten. Ein Visum ist gültig, wenn es in eine Kategorie fällt, die unter den Richtlinien des indischen Innenministeriums (MHA) vom 30. Juni 2020 und in der regelmäßig geänderten Fassung abgedeckt ist

18. Katar

Indien hat eine Luftblasenvereinbarung mit dem Staat Katar geschlossen. Diese Blase ist bis zum 31.10.2020 gültig. Indische Fluggesellschaften und Qatar Airways dürfen derzeit Flüge zwischen Indien und Katar durchführen und auf solchen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

A. Von Indien nach Katar:

  • katarische Staatsangehörige;
  • Jeder indische Bundesbeamte, der ein legales Katar-Visum besitzt und sich ausschließlich nach Katar sehnt. Es könnte Sache der betroffenen Fluggesellschaften sein, sicherzustellen, dass es für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkung gibt, mit der spezifischen Visumklasse nach Katar einzureisen, bevor der indische Passagier Probleme mit dem Ticket/der Bordkarte hat.

B. Von Katar nach Indien:

  • In Katar gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber mit katarischen Pässen und
  • Katarische Staatsangehörige (einschließlich Diplomaten), die über ein gültiges Visum verfügen, das von einer indischen Mission in fast jeder Kategorie ausgestellt wurde und unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt, die am 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung veraltet sind.

19. Ruanda

Seit dem 1. November 2020 gibt es eine Flugreisevereinbarung zwischen Indien und Ruanda. Diese Vereinbarung ermöglicht es indischen und ruandischen Fluggesellschaften, ihre Flüge zwischen den beiden Ländern durchzuführen. Auf den Flügen gelten jedoch weiterhin Beschränkungen für die Beförderung von Passagieren:

A. Von Indien nach Ruanda:

  • Staatsangehörige und Einwohner Ruandas, ihre Ehepartner und begleitende Verwandte/Freunde, die in Indien gestrandet sind. Auch ausländische Staatsangehörige (und deren Ehepartner oder Begleitpersonen), die nach Afrika reisen und über Ruanda reisen;
  • Jeder indische Staatsangehörige oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans mit einem gültigen Visum für ein afrikanisches Zielland. In diesem Fall sind die beteiligten Fluggesellschaften verpflichtet, vor der Ausstellung von Bordkarten oder Tickets für Inder, Nepalesen oder Bhutaner, die über Ruanda nach Afrika reisen, sicherzustellen, dass im Zielland für Staatsangehörige dieser drei Länder keinerlei Reisebeschränkungen bestehen; Und
  • Indische und andere ausländische Seeleute, die nur in afrikanische Länder reisen. Seeleute, die mit einem indischen Pass reisen, müssen jedoch eine Genehmigung des Schifffahrtsministeriums einholen.

B. Von Ruanda nach Indien:

  • Indische Staatsangehörige oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans, die in einem afrikanischen Land gestrandet sind;
  • Alle Personen indischer Herkunft (PIO) und Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber, die einen gültigen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen;
  • Außer zu touristischen Zwecken: alle Ausländer und deren Angehörige aus allen afrikanischen Ländern, die Indien besuchen möchten; Und
  • Seeleute aus Ländern Afrikas.

Auf Flügen von Indien nach Ruanda sind nur Passagiere zugelassen, die in afrikanische Länder fliegen. Ebenso sollten auf Flügen von Ruanda nach Indien nur Passagiere aus afrikanischen Ländern zugelassen werden.

20. Tansania

Zwischen Indien und Kuwait besteht eine Luftblase, die es Fluggesellschaften beider Länder ermöglicht, Flüge in beide Richtungen durchzuführen und die folgenden Passagierkategorien auf diesen Flügen zu befördern:

A. Von Indien nach Tansania:

  • Staatsangehörige/Einwohner Tansanias, die gestrandet sind, Ausländer, die in ein Land in Afrika reisen und über Tansania reisen. Diese Regelung gilt auch für deren Ehegatten, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht;
  • Jeder indische, nepalesische oder bhutanische Staatsangehörige, der in ein afrikanisches Land reist und im Besitz des gültigen Visums des Landes ist. In einer solchen Situation müssen die betroffenen Fluggesellschaften jedoch sicherstellen, dass in den Zielländern keine örtlichen Reisebeschränkungen für Staatsangehörige dieser drei Länder bestehen, bevor sie ihnen Tickets oder Bordkarten ausstellen. Und
  • Indische und andere ausländische Seeleute, die nur in afrikanische Länder reisen. Seeleute, die mit einem indischen Pass reisen, müssen jedoch eine Genehmigung des Schifffahrtsministeriums einholen.

B. Von Tansania nach Indien:

  • Staatsangehörige Indiens, Nepals oder Bhutans, die in einem afrikanischen Land gestrandet sind;
  • Alle Personen indischer Herkunft (PIO) und Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber, die einen gültigen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen;
  • Außer zu touristischen Zwecken: alle Ausländer und deren Angehörige aus allen afrikanischen Ländern, die Indien besuchen möchten; Und
  • Seeleute aus Ländern Afrikas.

Reisende, die diese Luftblasenregelung von Indien nach Tansania nutzen, sollten nur afrikanische Länder ansteuern. Bei Flügen von Tansania nach Indien sollten nur Passagiere aus afrikanischen Ländern an Bord zugelassen werden.

21. Ukraine

Zwischen Indien und der Ukraine gibt es eine Luftblase. Mit dieser Vereinbarung können Fluggesellschaften beider Länder nun Flüge zwischen Indien und der Ukraine durchführen und auf solchen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

A. Von Indien in die Ukraine:

  • Einwohner und Staatsangehörige der GUS-Staaten mit Ausnahme Russlands;
  • Jeder indische, nepalesische oder bhutanische Staatsangehörige, dessen Ziel ein GUS-Land (außer Russland) ist und der außerdem über ein gültiges Visum verfügt. Vor der Ausstellung eines Tickets oder einer Bordkarte sind die betreffenden Fluggesellschaften verpflichtet, sicherzustellen, dass für Staatsangehörige dieser drei Länder keine Reisebeschränkung bei der Einreise in das Zielland besteht. 

B. Von der Ukraine nach Indien:

  • Indische Staatsangehörige, nepalesische Staatsangehörige oder bhutanische Staatsangehörige in GUS-Staaten (außer Russland);
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)- und Person of Indian Origin (PIO)-Karte, die Reisepässe eines beliebigen Landes besitzen; Und
  • Staatsangehörige von GUS-Staaten (einschließlich ihrer Angehörigen), die beabsichtigen, Indien zu einem anderen Zweck als touristischen Zwecken zu besuchen. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Dienstpässen. Russen sind nicht dabei.

Passagiere, die mit arrangierten Luftblasenflügen von Indien in die Ukraine reisen, sollten nur in die GUS-Staaten, nicht aber nach Russland fliegen. Ebenso sollten nur Passagiere aus GUS-Staaten (außer Russland) mit Luftblasen von der Ukraine nach Indien reisen dürfen.

22. Vereinigte Arabische Emirate (VAE)

Indien hat eine Luftblasenvereinbarung mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) geschlossen. Diese Blase ist bis zum 31.10.2020 gültig. Fluggesellschaften aus Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten dürfen nun Flüge zwischen Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten durchführen und auf diesen Flügen die folgenden Kategorien von Männern befördern:

A. Von Indien in die Vereinigten Arabischen Emirate:

  • Staatsangehörige der VAE.
  • Von der ICA genehmigte Einwohner der VAE, die nur für die VAE bestimmt sind.
  • Jeder indische Bundesstaat, der über ein gültiges VAE-Visum verfügt und nur für die VAE bestimmt ist. Es obliegt den beteiligten Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass es für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkung gibt, mit allen spezifischen Visaklassen in die VAE einzureisen, bevor der indische Passagier Probleme mit dem Ticket/der Bordkarte hat.

B. Von den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Indien:

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber, die einen Reisepass der VAE besitzen; Und
  • Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate (einschließlich Diplomaten), die über ein gültiges Visum verfügen, das von einer indischen Mission in fast jeder Kategorie ausgestellt wurde und unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt, die am 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung veraltet sind.

23. Vereinigtes Königreich (UK)

Indien hat ein Luftverkehrsabkommen mit dem Vereinigten Königreich geschlossen. Indische und britische Fluggesellschaften dürfen jetzt Flüge zwischen Indien und dem Vereinigten Königreich durchführen und die folgenden Kategorien von Männern auf solchen Flügen mitnehmen:

A. Von Indien nach Großbritannien

  • Gestrandete britische Staatsangehörige/Einwohner, ausländische Staatsangehörige auf der Durchreise durch das Vereinigte Königreich oder Partner dieser Personen, unabhängig davon, ob sie sie begleiten oder ;
  • Jeder indische Bundesbeamte, der ein gültiges Visum für das Vereinigte Königreich besitzt und sich nur nach Großbritannien sehnt. Es könnte an den betreffenden Fluggesellschaften liegen, sicherzustellen, dass es keine Reisebeschränkung für indische Staatsangehörige gibt, mit allen spezifischen Visakategorien in das Vereinigte Königreich einzureisen, bevor dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausgestellt wird. Und
  • Seeleute ausländischer Nationalität; Seeleute mit indischen Pässen würden nur mit Genehmigung des Schifffahrtsministeriums zugelassen

B. Von Großbritannien nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber mit britischen Pässen; Und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten), die gemäß den am 30.06.2020 veralteten Richtlinien des Innenministeriums (MHA) in der jeweils gültigen Fassung für die Einreise nach Indien qualifiziert sind.

24. Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Indien hat ein Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossen. Indische und US-amerikanische Fluggesellschaften dürfen derzeit Flüge zwischen Indien und den USA durchführen und auf diesen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

A. Von Indien in die USA

  • US-Bürger, rechtmäßige Personen mit ständigem Wohnsitz und ausländische Staatsangehörige mit gültigen US-Visa;
  • Jeder indische Bundesstaat, der über ein legales US-Visum verfügt. Es könnte Sache der betroffenen Fluggesellschaften sein, sicherzustellen, dass es für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkung bei der Einreise in die USA mit der spezifischen Visumkategorie gibt, bevor der indische Passagier Probleme mit dem Ticket/der Bordkarte hat. Und
  • Seeleute ausländischer Nationalität; Seeleute mit indischen Pässen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Verkehrsministeriums zugelassen

B. Von den USA nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)-Karteninhaber mit US-Pässen; Und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten), die gemäß den Richtlinien des Innenministeriums (MHA) vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung zur Einreise nach Indien berechtigt sind.

Allen Fluggesellschaften ist es gestattet, Tickets zwischen Indien und den jeweiligen Ländern in beide Richtungen zu verkaufen, indem sie ihre Websites, Revenue Representatives und globalen Vertriebssysteme nutzen.

Bevor Passagiere Reservierungen für Flüge vornehmen, die im Rahmen der oben genannten Vereinbarungen verwaltet werden, müssen sie bestätigen, dass ihnen die Einreise in das Zielland gestattet ist.